Bei Übergabeverfahren aufgrund eines Europäischen Haftbefehls können einzelne Umstände die
Reichweite der gegenseitigen Anerkennung begrenzen und dazu führen dass die Vollstreckung
abgelehnt wird. In der vorliegenden Untersuchung rückt insbesondere in den Fokus welche
Grenzen der gegenseitigen Anerkennung - abseits der normierten Ablehnungsgründe - aus der
Einbettung des Rahmenbeschlusses in das Primärrecht der Europäischen Union erwachsen. Aufgrund
der zentralen Bedeutung der Ablehnungsgründe zur Wahrung der (Unions-)Grundrechte im
Übergabeverkehr erarbeitet die Studie im Ergebnis einen Leitfaden zu den Prüfungsschritten die
von der vollstreckenden Behörde im Rahmen ihrer Übergabeentscheidung zu berücksichtigen sind.