Mit dem Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) erfolgt die
Umsetzung des mit der europäischen Richtlinie 2019 1023 vorgegebenen präventiven
Restrukturierungsrahmens - und damit eine grundlegende Reform des bei der Sanierung von
Unternehmen in der Krise zur Anwendung kommenden Rechts. Dieses bildet künftig das Gesetz über
den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG). Es erlaubt
Unternehmern unter bestimmten Umständen außerhalb eines Insolvenzverfahrens eine Plansanierung
durchzuführen in der u.a. Schuldenschnitte und gesellschaftsrechtliche Maßnahmen geregelt
werden können. Der Restrukturierungsplan wird als Herzstück des StaRUG bezeichnet. Alternativ
kann die Restrukturierung auf Antrag auch durch eine Sanierungsmoderation begleitet
werden.Gleichzeitig ändert das SanInsFoG die Insolvenzantragspflichten in der Insolvenzordnung
(InsO) den Prognosezeitraum für die positive Fortbestehensprognose als auch die Frist
zurInsolvenzantragstellung bei Überschuldung. Daneben wird die drohende Zahlungsunfähigkeit
erstmals einem gesetzlich definierten Prognosezeitraum unterworfen.Letztlich werden die
Zugangsvoraussetzungen zur Eigenverwaltung erhöht und die Regelungen zum Insolvenzplan
optimiert und auf Gruppensanierungen erweitert.Mit den Neuregelungen trägt das SanInsFoG dem
Umstand Rechnung dass sich die Eigenverwaltung seit 2012 zu einer häufig genutzten
Sanierungsmöglichkeit für Unternehmen entwickelt hat bei der die zukünftige Ausrichtung durch
einen Insolvenzplan gestaltet wird stellt jedoch höhere Anforderungen.Das Handbuch erläutert
die wesentlichen Neuerungen und die Auswirkungen auf die Praxis wobei insbesondere die
Praxisfolgen für die verschiedenen Stakeholder eines in der Krise befindlichen Unternehmens
dargestellt und Handlungsempfehlungen gegeben werden.Die Autoren RA Dr. David Kluth FAInsR RA
Phillip-Boie Harder LL.M. oec. RA Dr. Florian Harig und RA Dr. Daniel Kunz LL.M.
sindlangjährig im Bereich des Insolvenz- und Restrukturierungsrechts tätig.