Die Einhaltung der Datenschutzregeln stellt die öffentliche Verwaltung vor Herausforderungen.
Der erste Kommentar zum Datenschutzgesetz in Mecklenburg-Vorpommern (HK-DSG M-V) liefert die
notwendige Orientierung indem erdie Bezüge zum Europarecht (DS-GVO und JI-RL) herstelltdas
Verhältnis zum Bundesrecht (BDSG) klärteine präzise Erläuterung des Landesdatenschutzrechts
bietet.Komplexe Problemlagen die sich etwa durch die fortschreitende Digitalisierung stellen
werden aus erster Hand analysiert. Die hohe Expertise der Autorinnen und Autoren garantiert den
Fokus auf praxisgerechte Lösungen. So ist der Kommentar das ideale Hilfsmittel für alle die
mit dem Landesdatenschutzrecht in Mecklenburg-Vorpommern arbeiten.Wer vom Handkommentar
profitiert:Universitäten Kommunen Gerichte Anwält:innen Unternehmen Verbände sowie deren
Datenschutz- und IT-Beauftragte.Hohe Expertise:Thomas Brückmann RiBayVerfGH Prof. Dr. Dirk
Heckmann Justiziarin Lydia Kämpfe Christian von Niessen Constanze Oehlrich MdL René
Weichelt und Susanne Wolters.