Die Vermeidung von Umweltschäden gilt gemeinhin als Völkergewohnheitsrecht. Der Band schlägt
einen anderen Umgang vor indem es die Vermeidung von Umweltschäden als allgemeinen Grundsatz
des Völkerrechts zu definieren sucht. Vor diesem Hintergrund wird das Prinzip der Prävention im
allgemeinen Völkerrecht neu formuliert.