Die Diskussion um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf währt seit Jahren und gewinnt
zunehmend an Bedeutung. Das deutsche Arbeits- und Sozialrecht enthält einige die Familie
schützende Vorschriften und doch sehen sich Personen die familiäre Fürsorgeverantwortung
tragen im Arbeitsleben häufig Nachteilen ausgesetzt. Diese Problemstellung und insbesondere
die damit einhergehende überproportionale Belastung von Frauen hat auch die EU-Richtlinie 2019
1158 im Blick. Die Stellungnahme setzt sich mit der Frage auseinander wie die sog. Caregiver
Discrimination bereits jetzt rechtlich erfasst werden kann welche Defizite beim Schutz der
Betroffenen bestehen und inwiefern hieraus sowie aus den Vorgaben der umzusetzenden Richtlinie
Änderungsbedarf folgt. Im Fokus steht auch welche Rolle die Antidiskriminierungsstelle des
Bundes im Hinblick auf die Diskriminierung von Fürsorgeleistenden spielt und zukünftig spielen
muss. Weiterhin wird der Umsetzungsbedarf im Rahmen des Vaterschaftsurlaubs näher beleuchtet.