In ihrem achten Sektorgutachten Energie (2021) setzt sich die Monopolkommission mit zwei neuen
infrastrukturgebundenen Energiemärkten den Märkten für Ladestrom und Wasserstoff auseinander.
Beim weiteren Aufbau der Ladeinfrastruktur ist darauf zu achten dass Ladekundinnen und -kunden
Wahlmöglichkeiten zwischen verschiedenen Betreibern haben. Die neuen Wasserstoffnetze sollen -
wie der Telekommunikationssektor - einer dynamischen Regulierung unterworfen werden. Von einer
Finanzierung durch ein gemeinsames Netzentgelt für die Nutzung von Wasserstoff- und Erdgasnetz
wird abgeraten. Daneben befasst sich die Monopolkommission mit dem Wettbewerb unter Strombörsen
und empfiehlt die Handelsbücher über den gesamten Handelszeitraum zu teilen.