Mord Totschlag und Körperverletzung zählen im Studium zu den beliebtesten Beispielen um
allgemeine strafrechtliche Probleme und Grundsätze zu illustrieren. Dabei bieten diese
Tatbestände selbst eine Vielzahl examensrelevanter Fragen die es in Klausur Hausarbeit und
mündlicher Prüfung sicher zu lösen gilt. Selbiges gilt für die Urkunden- und die
gemeingefährlichen Delikte. Das Lehrbuch "Strafrecht BT I" befasst sich intensiv mit diesen
Fragestellungen wobei auf eine kurze Einführung zu Zweck und Struktur der Vorschrift
Definitionen und Erläuterungen der Tatbestandsmerkmale in der Prüfungsreihenfolge des
strafrechtlichen Gutachtens folgen. Abschließend wird auf typische ausbildungsrelevante
Problemstellungen und Zusammenhänge mit den Lehren des Allgemeinen Teils verwiesen. Bei den
komplizierteren Delikten helfen spezifische Hinweise bei der Fallprüfung. Für die 11. Auflage
wurde das Lehrbuch umfassend aktualisiert. Berücksichtigt wurden namentlich die Erweiterung der
Volksverhetzung § 130 um einen neuen Tatbestand in Abs. 5 das gefährdende Verbreiten
personenbezogener Daten § 126a sowie die neuen Straftatbestände des unbefugten Ausstellens
von Gesundheitszeugnissen § 277 und des Ausstellens von unrichtigen Gesundheitszeugnissen §
278. Eine Einführung in die durch den Klimaaktivismus aufgeworfenen strafrechtlichen Fragen
erfolgt bei der Nötigung (§ 240) dem Hausfriedensbruch (§ 123) dem Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte (§ 113) der Behinderung von Hilfsdiensten (§ 115 Abs. 3) und der Bildung
krimineller Vereinigungen (§ 129). Außerdem erfolgten Ergänzungen u. a. beim Hausfriedensbruch
(§ 123) den Sexualdelikten (§§ 177 ff.) den Tötungsdelikten (§§ 211 ff.) der
Freiheitsberaubung (§ 239) und den Verbotenen Kraftfahrzeugrennen (§ 315d).