Daten werden oft als Rohstoff des 21. Jahrhunderts bezeichnet da sie für viele
informationswirtschaftliche Geschäftsmodelle zentral für ihre Wertschöpfung sind. Faktisch
werden persönliche Daten somit zu Wirtschaftsgütern ohne dass die Rechtsordnung nennenswert
auf diese Entwicklung reagiert. Die vorliegende Arbeit untersucht inwieweit diese
Kommerzialisierung durch die Rechtsordnung und das Datenschutzrecht anerkannt werden kann und
auch anerkannt werden muss um den Betroffenen vor wirtschaftlicher Übervorteilung aber auch
einem übermäßigen Verlust seiner Privatheit zu schützen. Dabei wird neben wettbewerblichen
Konsequenzen insbesondere das Vertragsrecht in den Fokus genommen und auch ein etwaiges
Dateneigentum diskutiert.