Gegenstand der Arbeit ist - gerade vor dem Hintergrund des Verfahrens des Bundeskartellamts
gegen Facebook betreffend die Zusammenführung von (Nutzer-)Daten aus verschiedenen Quellen -
die Frage ob und inwieweit Bestimmungen des AGB- und Lauterkeitsrechts als Maßstab der
Missbrauchsaufsicht herangezogen und insofern kartellrechtlich durchgesetzt werden konnen.
Hierbei soll auch überprüft werden ob allfallige Durchsetzungsdefizite durch das Kartellrecht
überwunden werden mogen. Damit betrifft die Arbeit das rechtspolitisch bedeutsame Thema der
richtigen Regulierung der monopolaffinen Digitalökonomie.