Der Gesetzgeber der VVG-Reform 2008 beabsichtigte bei der Regelung der vorvertraglichen
Anzeigepflichtverletzung eine Stärkung des Versicherungsnehmerschutzes. Der Verfasser macht
Schutzlücken aus und untersucht ob diese durch Auslegung oder Richterrecht geschlossen werden
können. Zudem entwickelt er einen Vorschlag für eine Neufassung der Vorschriften. Dabei
berücksichtigt er auch unberechtigte Leistungsablehnungen von Berufsunfähigkeitsversicherern.
Die praxisnahe Ausarbeitung richtet sich an Wissenschaftler Richter Anwälte
Versicherungsvertreter Versicherungsmakler und den Gesetzgeber. Der Autor ist als Rechtsanwalt
und Fachanwalt für Versicherungsrecht und Erbrecht tätig.