Aus Anlass der Ergänzung der Vergabegrundsätze um die Verhältnismäßigkeit stellt die
vorliegende Arbeit anhand der Untersuchung des vergaberechtlichen Normenbestands dar inwieweit
und auf welcher Grundlage der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im jeweiligen Kontext zur Anwendung
gelangt. Damit wird nicht nur die Handhabbarkeit des Grundsatzes für die Vergabepraxis
verbessert und ein Beitrag zur weiteren wissenschaftlichen Durchdringung des Vergaberechts
geleistet. Vielmehr liefert die Arbeit daneben auch grundlegende Einsichten für das allgemeine
Verständnis des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes im europäischen Mehrebenensystem. Der Autor ist
Referent im Bundesministerium des Innern für Bau und Heimat.