Bei Gleichstellungsklauseln handelt es sich um Sondervorschriften für ausländische Amtsträger
die den Anwendungsbereich von 11 Abs. 1 StGB erweitern. Aufgabe und Ziel der Untersuchung ist
es die bestehenden Gleichstellungsklauseln im Hinblick auf ihren Zweck ihren
Anwendungsbereich und ihre Reichweite zu untersuchen um sie dann in den Kontext des Schutzes
ausländischer Rechtsgüter im deutschen Strafrecht einzuordnen und so einen Beitrag zur
Entwicklung einer Systematik leisten zu können.Schließlich wird diskutiert ob die
existierenden Gleichstellungsklauseln zu einem Ausfransen des nationalen Amtsträgerbegriffs
beitragen und die aktuelle Regelung des deutschen Amtsträgerbegriffs in 11 Abs. 1 Nr. 2 StGB
überdacht werden sollte.