Die Kartellbehörden verhängen regelmäßig Rekordgeldbußen gegen kartellbeteiligte Unternehmen.
Anknüpfend hieran machen üblicherweise auch die Betroffenen Schadensersatz geltend der
betragsmäßig sogar über die Geldbußen hinausgehen kann. Das Unionsrecht versteht diese
Schadensersatzansprüche jedoch nicht nur als Wiedergutmachung für die Betroffenen sondern als
gezieltes Instrument zur Verhaltenssteuerung: Die Schadensersatzansprüche wirken wie eine
Bußgelderhöhung durch die Hintertür. Angesichts der Doppelbelastung wird vermehrt vor einem
drohenden Sanktions-Overkill gewarnt. Die Arbeit untersucht das Verhältnis zwischen den
Sanktionsinstrumenten und unterbreitet einen Vorschlag für eine bessere Abstimmung zwischen
Geldbußen und Schadensersatzansprüchen.