In den letzten Jahren haben mehrere Skandale rund um fehlerhafte implantierte Medizinprodukte
für Aufsehen gesorgt. Im Mittelpunkt der Haftungsfälle standen vor allem Ansprüche der
Patienten gegen die Medizinprodukthersteller. Eine mögliche Haftung des behandelnden Arztes
oder des Krankenhausträgers bei der Implantation von Medizinprodukten wurde hingegen
vernachlässigt. Ziel der Untersuchung war diese Lücke zu schließen.Dabei fokussiert sich die
Arbeit insbesondere auf die Frage welche Ansprüche dem Patienten im Falle der Mangelhaftigkeit
des implantierten Medizinprodukts zustehen können. Dies hängt maßgeblich von der Qualifikation
der vertraglichen Beziehungen ab. Untersucht werden im Übrigen spezifische Probleme welche
sich an der Schnittstelle von Arzthaftungs- und Medizinprodukterecht ergeben.