Die Meinungsmacht und Relevanz sozialer Netzwerke wie Facebook und Twitter hinsichtlich des
politischen Willensbildungsprozesses nimmt immer weiter zu. Die Diskussion über die
kommunikationsgrundrechtliche Stellung dieser steckt indes noch in den Kinderschuhen. Das Werk
nimmt sich diesem wissenschaftlich noch wenig ergründeten jedoch praktisch relevanten Thema
an. Vor diesem Hintergrund befasst sich die Arbeit zudem mit dem am 01. Oktober 2017 in Kraft
getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) mit welchem der Bundesgesetzgeber Anbietern
sozialer Netzwerke erstmals proaktive Prüfpflichten auferlegt hat. Den Betreibern wird
aufgegeben kommunikationsgrundrechtlich geschützte Inhalte auf Verstöße gegen Strafnormen zu
überprüfen.