Das Brandenburgische Datenschutzgesetz (BbgDSG) enthält das allgemeine Landesdatenschutzrecht
der öffentlichen Stellen. Der neue Handkommentar erschließt die Vorschriften des Gesetzes
umfassend und praxisorientiert. Die Vorzüge: Verdeutlicht das Zusammenwirken mit
unionsrechtlichen Vorgaben Behandelt Bezüge zum Brandenburgischen Polizei- Justizvollzugs-
und Maßregelvollzugsdatenschutzgesetz Dokumentiert auch die Auffassung der Landesbeauftragten
für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Beschreibt die Entwicklungsgeschichte
der Vorschriften seit dem BbgDSG 1992 Aus einer Hand Stephan Meyer Professor für Öffentliches
Recht an der Technische Hochschule Wildau gewährleistet als Alleinautor eine einheitliche
Struktur die einen schnellen Zugang zum Gesamtwerk verschafft.