Die Arbeit wendet sich der Frage zu ob Crowd Worker auf Microtask Plattformen als
ArbeitnehmerInnen einzuordnen sind. Seit Jahren ist das aus der Sicht des Arbeitsrechts
umstritten jedoch mit einer gewissen Tendenz es eher zu verneinen. Das BAG urteilte jedoch im
Dezember 2020 dass ein Crowd Worker durchaus Arbeitnehmer sein kann. Wie sind also die
Umstände zu werten die einen Crowd Worker zum (Nicht-) Arbeitnehmer machen? Das untersucht
diese Arbeit.Im ersten Teil der Arbeit erfolgt ein Review verschiedener Studien zu Crowd Work
sowie eine Analyse zur Funktionsweise von Plattformen. Dabei werden auch ökonomische und
organisationssoziologische betrachtet. Im zweiten Teil werden konkrete Fallanalysen aus einem
Selbstversuch dargestellt um diese arbeitsrechtlich bewerten zu können. Im dritten Teil werden
zwei Aspekte eröffnet zum einen wie sich die Divergenz zwischen nationalem und dem
europarechtlichen Arbeitnehmerbegriff bei Crowd Work erneut offenbart. Zum anderen werden neue
Formen der Regulierung angestoßen: Passt beispielsweise die P2B-VO 2019 1150 nicht auf viele
Probleme der Plattformarbeit? Wie ist es um ihre Anwendbarkeit auf Plattformarbeit bestellt?
Wie sieht es mit aus mit regulation by design? Schließlich ist insgesamt zu überlegen wie das
Arbeitsrecht mit neuen Arbeitsformen und vor allem Formen neuer Organisationsmethoden zurecht
kommt.