Moderne Gesetzgebung spielt sich nicht in geschlossenen normativen Räumen ab sondern soll
evidenzbasiert sein und die ihr zugedachten Wirkungen erzielen. Die Qualität gesetzgeberischer
Tatsachenfeststellungen wird deshalb zunehmend zum Gegenstand justizieller Normenkontrolle. Die
Erlanger Dissertationsschrift untersucht die hierzu vom Europäischen Gerichtshof und
Bundesverfassungsgericht entwickelten Maßstäbe. Das Einfallstor für richterliche Tatsachen- und
Wirkungsanalysen auch gegenüber der Gesetzgebung bilden in beiden Rechtskreisen das
Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Willkürverbot. Gesetzgeberische Einschätzungsprärogativen
und Prognosespielräume stehen vor diesem Hintergrund gleichfalls im Fokus der Untersuchung.