Internationale Corporate-Governance-Standards üben einen ungebrochenen Konvergenzdruck auf die
aktienrechtliche Kompetenzordnung aus. Im Zuge dessen stellt sich die Frage inwieweit der
Aufsichtsrat sich an den Investor Relations einer Aktiengesellschaft beteiligen kann ohne
hierbei zu weit in den Kompetenzbereich des Vorstands vorzudringen. Die Arbeit zeigt ausgehend
von den rechtlichen und ökonomischen Grundpfeilern der Informationsverteilung in
Aktiengesellschaften auf welcher dogmatischen Basis ein solches Engagement zulässig ist. Die
Entwicklung des Aufsichtsrats hin zu einem Akteur der Unternehmenskommunikation führt auch dazu
dass die Rolle des Aufsichtsrats und das Aufgabenfeld des Aufsichtsratsvorsitzenden in einem
neuen Licht betrachtet werden müssen.