Die Studie untersucht welche Rechtsfolgen sich im Rahmen eines internationalen
Investitionsschiedsverfahrens ergeben wenn nachgewiesen wird dass die streitgegenständliche
Investition durch Korruption zustande gekommen ist. Dabei erfolgt eine kritische
Auseinandersetzung mit der herrschenden Rechtsprechung der Investitionsschiedsgerichte die im
Wege einer Null-Toleranz-Strategie Klagen im Zusammenhang mit korruptionsbehafteten
Investitionen stets abweisen. Der Autor plädiert für die Zulassung der Klage in
Korruptionsfällen um im Rahmen des Hauptverfahrens Entscheidungen zu ermöglichen die nicht
nur investorseitige Bestechung sondern auch die Bestechlichkeit der Amtsträger des Gaststaats
berücksichtigen.