In der Medizin des 21. Jahrhunderts stellen Nosokomiale Infektionen noch immer ein
allgegenwärtiges Behandlungsrisiko dar. Der Verfasser erläutert systematisch die vielfältigen
Anforderungen an eine standardgerechte infektionspräventive Hygieneorganisation in
medizinischen Einrichtungen und analysiert die damit einhergehenden zivilrechtlichen und
insbesondere strafrechtlichen Haftungsrisiken. Sowohl die Vorgaben des 23 des
Infektionsschutzgesetzes als auch die Verpflichtung der Behandlungsseite zur
Patientenaufklärung über einrichtungsspezifisch erhöhte Infektionsrisiken üben erheblichen
Einfluss auf haftungsrechtliche Beweisfragen aus. Ein besonderes Augenmerk legt der Verfasser
auf die Verantwortlichkeit patientenferner Entscheider.