Gegenstand dieser Arbeit ist die komplexe Verflechtung der Geldwäschegesetzgebung mit dem
Steuerstrafrecht. Im Mittelpunkt steht zunächst auf Tatbestandsebene die Problematik der
Qualifizierung der Steuerdelikte als Vortaten der Geldwäsche. Das zweite Berührungsgebiet
findet sich im geldwäscherechtlichen Aufsichtsrecht und besteht in der Ausdehnung der
Meldepflicht der geldwäscherechtlich Verpflichteten auf verdächtige Finanztransaktionen im
Zusammenhang mit unversteuerten Vermögenswerten. Die rechtliche Verbindung zwischen Geldwäsche
und Steuerhinterziehung wird auf Verfahrensebene durch die Schaffung eines umfangreichen
Informationsverbunds zwischen den nationalen Geldwäsche- und Steuerbehörden
vervollständigt.Ausgezeichnet mit dem Fakultätspreis 2020 der Juristischen Fakultät der
Ludwig-Maximilians-Universität München.