Die Untersuchung befasst sich mit den umstrittenen Grenzen des Betrugs durch Unterlassen und
schafft Klarheit für die Praxis indem die dogmatischen Leitlinien der Rechtsprechung
offengelegt werden. Im Zentrum steht dabei die Interpretation der betrugsspezifischen
Garantenstellung durch die Judikatur. Nachdem diese sich im Ergebnis nicht mit der vermeintlich
vorherrschenden Rechtsquellentrias aus Gesetz Vertrag und Ingerenz erklären lässt wird anhand
einer eingehenden Durchsicht der gesamten Betrugsrechtsprechung der Vertrauensgedanke als
materielles Kriterium herausgearbeitet und konturiert. Ob hiermit die gesetzgeberische Lücke in
13 Abs. 1 StGB tatsächlich auf angemessene Art geschlossen wurde wird abschließend kritisch
besprochen.