Ärztliches Fehlverhalten kann schon unterhalb der Strafbarkeitsschwelle ein Sanktionsbedürfnis
hervorrufen und vom Ärztlichen Berufsgericht geahndet werden. Doch wie steht es um die
Regelungen in Bezug auf das berufsgerichtliche Verfahren vor diesem in der Literatur bisher
wenig behandelten Gericht? Besteht Reformbedarf? Diesen Fragen widmet sich die vorliegende
Arbeit. Ausgehend von den niedersächsischen Regelungen wird das berufsgerichtliche Verfahren
erläutert und ein rechtsvergleichender Blick auf die Normen der anderen Länder geworfen.
Hierbei werden bislang unveröffentlichte Entscheidungen der ärztlichen Berufsgerichtsbarkeit in
Niedersachsen herangezogen und der sog. berufsrechtliche Überhang diskutiert. Die Darstellung
endet mit Novellierungsvorschlägen zum Vierten Teil des Niedersächsischen Kammergesetzes für
die Heilberufe.