Der umfassende Rückgriff auf das IPR im Rahmen des Art. 35a Rating-VO stellt neben den Anlegern
Emittenten und Ratingagenturen auch die Gerichte vor Herausforderungen. Die Arbeit beschäftigt
sich mit den Schwierigkeiten bei der Anwendung der Rom II-VO im Bereich der Finanzmarktdelikte
am Beispiel der Ratinghaftung. Dabei wird das Problem der Lokalisierung von Vermögensschäden
analysiert und die Notwendigkeit einer neuen Kollisionsnorm im Bereich des Kapitalmarktrechts
in den Kontext der Materialisierung des Europäischen Internationalen Privatrechts eingeordnet.
In diesem Zusammenhang findet auch der Vorschlag der Spezialkommission Finanzmarktrecht des
Deutschen Rats für Internationales Privatrecht Berücksichtigung.