Beim Bundesverfassungsgericht lässt sich eine problematische deutsche Konstante beobachten: Es
ist der Staat als souveräne politische Einheit. Und es ist das Volk als homogene Gemeinschaft.
Sein Staatsverständnis - so die These - oszilliert regelrecht zwischen einer
liberal-pluralistischen Konzeption von BürgerIn Verfassung und Gesellschaft und einem
national-identitären Etatismus. Dies wird exemplarisch gezeigt anhand: der vertretenen Staats-
und Demokratietheorien der Grundrechte in der Inneren Sicherheit der europäischen Integration
der auswärtigen Gewalt und des Notstandsverfassungsrechts bei 9 11 sowie der Corona-Pandemie