Die Bundesländer zählen zu den Vorreitern bei der deutschen Klimaschutzgesetzgebung. Noch vor
dem Bundes-Klimaschutzgesetz haben diverse Länder insbesondere Nordrhein-Westfalen und
Baden-Württemberg Ziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen gesetzlich verankert.
Ergänzend haben sie ihr Planungsrecht angepasst um klimaschutzrelevanten Vorhaben auch in der
Raumordnung zur Durchsetzung zu verhelfen. Der Autor vergleicht verschiedene
Landes-Klimaschutzgesetze und untersucht insbesondere deren Verfassungsmäßigkeit. Daran
anknüpfend werden die rechtlichen Wirkungen der Gesetze im verfassungs- und bundesrechtlichen
Kontext erläutert.