Unternehmenskennzeichen können durch das Markenrecht und das Lauterkeitsrecht geschützt werden.
Können die beiden Rechtsinstrumente jedoch kumulativ angewendet werden? Wie ist der Konflikt zu
lösen wenn die Ergebnisse unter die beiden Gesetze miteinander kollidieren?Der BGH hat im
Hard-Rock-Café-Urteil aus dem Jahr 2013 den Grundsatz der kumulativen Anwendung bestätigt.
Allerdings wurde in diesem Fall das lauterkeitsrechtliche Ergebnis dem markenrechtlichen
angeglichen. Dieser Ansatz erscheint zweifelhaft. Diese rechtsvergleichende Arbeit versucht
den Anwendungsbereich des Lauterkeitsrechts neben dem Markenrecht beim Schutz von
Unternehmenskennzeichen abzugrenzen und bei widersprüchlichen Ergebnissen den richtigen Ansatz
zu finden.