Das Thema ist nicht nur aufgrund mehrerer Urteile des Bundessozialgerichts zur
Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern aktuell. Es betrifft auch grundlegende
Fragen des Verhältnisses zwischen Sozialversicherungs- und Gesellschaftsrecht insbesondere im
Hinblick auf die Auslegung des Begriffs der Beschäftigung i.S.d. 7 Abs. 1 SGB IV. Dabei wird
herausgearbeitet dass gesellschaftsrechtliche Gestaltungen wegen des Gedankens der Einheit der
Rechtsordnung grundsätzlich auch im Sozialversicherungsrecht als wirksam anerkannt werden
wobei jedoch das Erfordernis der Vorhersehbarkeit sozialversicherungs- und beitragsrechtlicher
Tatbestände eine maßgebliche Grenze darstellt. Der Inhalt dieses Erfordernisses wird
untersucht.