Die Untersuchung erschließt erstmalig das im Realbereich längst existierende Feld der
Beschaffungsdienstleistungen in einer profunden sowie extensiven Art und Weise. Dies geschieht
im Wege einer aufgeklärten Rechtsdogmatik indem Nicole Lieb eine Phänomenologie und Typologie
in Anlehnung an Art. 2 Abs. 1 Nr. 17 Richtlinie 2014 24 EU entwickelt. Im Kern wird der
Rechtsstatus des Beschaffungsdienstleisters beleuchtet und die rechtlichen Vorgaben für die
Arbeitsteilung zwischen ihm und dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen eines Vergabeverfahrens
untersucht (das Ob das Wie und die Folgen). Abschließend werden wertvolle rechtspolitische
Vorschläge zur Professionalisierung der öffentlichen Beschaffung unterbreitet.