Smart Speaker sind im Alltag von Millionen Bürger mittlerweile allgegenwärtig. Angesichts
aktueller Überlegungen Smart Speaker auch im Rahmen der Strafverfolgung einzusetzen dürfte es
nur noch eine Frage der Zeit sein bis diese auch die höchstrichterliche Rechtsprechung
beschäftigen. Die Arbeit beantwortet inwiefern Smart Speaker de lege lata zur Strafverfolgung
genutzt werden können. Es wird dargestellt welchen praktischen Problemen sich ein Zugriff auf
die mittels Smart Speaker generierten Daten gegenübersieht inwiefern sich ein solcher Zugriff
mit der bereits ergangenen Rechtsprechung vereinbaren lässt und welche verfassungsrechtlichen
und strafprozessualen Aspekte im Rahmen der Verwertbarkeit solcher Daten zu beachten sind.