Die Arbeit untersucht das Phänomen des Influencer Marketings in medien- und
lauterkeitsrechtlicher Hinsicht. Eine vertiefte Auseinandersetzung ist erforderlich weil eine
uneinheitliche Rechtsprechung und Literatur zu erheblichen Rechtsunsicherheiten geführt hat.
Dabei wird zunächst der werbepsychologische Hintergrund beleuchtet bevor die rechtlichen
Rahmenbedingungen geprüft werden. Herausgearbeitet wird insbesondere wann es sich bei dem
Verhalten eines Influencers um Werbung handelt und eine Kennzeichnung nach den Vorschriften des
MStV TMG und UWG erfolgen muss. Zudem wird dargelegt unter welchen Voraussetzungen eine
Kennzeichnung trotz werblichen Inhalts entbehrlich ist. Schließlich werden Vorschläge gemacht
wie eine Kennzeichnung konkret auszusehen hat.