Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes aus den Jahren 2013 und 2015 kam wieder Leben in
die eigentlich abgekühlte Debatte um die Reichweite des 228 StGB. Der Verfasser dieser Arbeit
wirft einen ausführlichen Blick auf den aktuellen Stand des Diskurses und entwickelt einen
eigenen möglichst restriktiven Ansatz zur Bestimmung der guten Sitten.Insbesondere wird dabei
untersucht welche Fallgruppen überhaupt der Einwilligung und damit auch dem 228 StGB zu
unterstellen sind. Insoweit zeigt sich dass einige Konstellationen bereits auf
Tatbestandsebene als eigenverantwortliche Selbstgefährdung zu behandeln sind und sich damit der
Frage nach einem Verstoß gegen die guten Sitten schon dem Grunde nach entziehen.