Die Tourismuswirtschaft gehört zu den Wirtschaftszweigen die besonders schwer von den Folgen
der COVID 19-Pandemie betroffen sind. Dies hat erhebliche Spuren im Reiserecht hinterlassen.
Zahlreiche Stornierungen sowohl seitens der Reisenden als auch der Reiseanbieter:innen stellen
die Rechtsanwender:innen vor neue Probleme denen sich die Neuauflage des Tonner Bergmann
Blankenburg widmet. Dazu gehört in erster Linie die Frage wann ein Reisender von einer Reise
zurücktreten kann ohne Stornogebühren bezahlen zu müssen. Es gibt immer mehr Urteile dazu
doch eine klare Linie zeichnet sich keineswegs ab. Die Neuauflage arbeitet nicht nur die
Judikatur auf sondern weist auch Wege zur Lösung von Problemen zu denen sich die
Rechtsprechung bislang nicht äußern konnte.Ab dem 1. November 2021 ist im Reiserecht ein neues
Insolvenzschutzrecht anzuwenden das einen tiefen Einschnitt für das Reiserecht bedeutet und
alle die sich mit Reiserecht zu befassen haben zum Umdenken zwingt. Der Gesetzgeber schreibt
nunmehr einen Reisesicherungsfonds vor und erließ zu diesem Zweck ein eigenes Gesetz das
Reisesicherungsfondsgesetz (RSG). Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen ist ein
weiterer wesentlicher Gegenstand der Neuauflage. Schließlich reißt der Strom der Entscheidungen
des EuGH zur FluggastrechteVO nicht ab was Anlass zu einer gründlichen Überarbeitung des
einschlägigen Abschnitts in der Neuauflage gab. In weiteren Kapiteln behandelt das Buch die
Reisevermittlung Fahrgastrechte den Hotelvertrag Reiseversicherungen das Lauterkeitsrecht
in der Touristik und Gerichtsstand und anwendbares Recht. Die Autorinnen und Autoren erörtern
u.a. folgende Fragen: Corona: Wann sind kostenlose Stornierungen zulässig? Wann bedeutet Corona
einen unvermeidbaren außerordentlichen Umstand der zur kostenlosen Stornierung berechtigt?
Wie wahrscheinlich muss dieser Umstand sein? Welche Folgen hat eine Reisewarnung? Welche
Auswirkungen haben Quarantänevorschriften oder Einreisebeschränkungen? Darf die Rückzahlung
durch einen Gutschein ersetzt werden? Neue Insolvenzschutzregeln: Was müssen
Reiseveranstalter:innen beachten? Wie ist der Deutsche Reisepreissicherungsfonds organisiert
bei dem sich Reiseveranstalter:innen mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Jahresumsatz
absichern müssen? Welche Sicherheiten müssen Reiseveranstalter:innen leisten die sich über den
Reisesicherungsfonds absichern? Wie ist gewährleistet dass der Reisesicherungsfonds auch in
der Aufbauphase nicht zahlungsunfähig wird? Reisevermittlung: Stationärer Vertrieb und
Online-Plattformen Wann ist das stationäre Reisebüro Vermittler von Fremdleistungen wann wird
es zum Eigenveranstalter? Ist das Reisebüro noch Handelsvertreter? Welche Informationspflichten
obliegen dem Reisevermittler:in? Was sind verbundene Reiseleistungen? Fluggastrechte:
Auswirkungen von Corona und immer wieder neue EuGH-Entscheidungen Welche Probleme bringt die
Erstattung des Flugpreises bei wegen Corona stornierter Flüge mit sich? Kann die Erstattung des
Flugpreises durch einen Gutschein ersetzt werden? Welche Ansprüche hat der Fluggast wenn
mehrere Flugfahrtunternehmen an der Beförderung beteiligt sind? Kann bei einem Streik eine
Ausgleichszahlung verlangt werden?AutorenRAin Dr. Stefanie Bergmann LL.M. FAinHuGR RiAG Dr.
Daniel Blankenburg Florian Feldbaum RAin Dr. Katharina Roth RAin Dr. Uta Stenzel
FAinUrhuMedienR RIOLG a.D. Prof. em. Dr. Klaus Tonner.