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ASIN: 3848786087
Die Tourismuswirtschaft gehört zu den Wirtschaftszweigen die besonders schwer von den Folgen
der COVID 19-Pandemie betroffen sind. Dies hat erhebliche Spuren im Reiserecht hinterlassen.
Zahlreiche Stornierungen sowohl seitens der Reisenden als auch der Reiseanbieter:innen stellen
die Rechtsanwender:innen vor neue Probleme denen sich die Neuauflage des Tonner Bergmann
Blankenburg widmet. Dazu gehört in erster Linie die Frage wann ein Reisender von einer Reise
zurücktreten kann ohne Stornogebühren bezahlen zu müssen. Es gibt immer mehr Urteile dazu
doch eine klare Linie zeichnet sich keineswegs ab. Die Neuauflage arbeitet nicht nur die
Judikatur auf sondern weist auch Wege zur Lösung von Problemen zu denen sich die
Rechtsprechung bislang nicht äußern konnte. Ab dem 1. November 2021 ist im Reiserecht ein neues
Insolvenzschutzrecht anzuwenden das einen tiefen Einschnitt für das Reiserecht bedeutet und
alle die sich mit Reiserecht zu befassen haben zum Umdenken zwingt. Der Gesetzgeber schreibt
nunmehr einen Reisesicherungsfonds vor und erließ zu diesem Zweck ein eigenes Gesetz das
Reisesicherungsfondsgesetz (RSG). Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen ist ein
weiterer wesentlicher Gegenstand der Neuauflage. Schließlich reißt der Strom der
Entscheidungen des EuGH zur FluggastrechteVO nicht ab was Anlass zu einer gründlichen
Überarbeitung des einschlägigen Abschnitts in der Neuauflage gab. In weiteren Kapiteln
behandelt das Buch die Reisevermittlung Fahrgastrechte den Hotelvertrag
Reiseversicherungen das Lauterkeitsrecht in der Touristik und Gerichtsstand und anwendbares
Recht. Die Autorinnen und Autoren erörtern u.a. folgende Fragen: Corona: Wann sind
kostenlose Stornierungen zulässig? Wann bedeutet Corona einen unvermeidbaren
außerordentlichen Umstand der zur kostenlosen Stornierung berechtigt? Wie wahrscheinlich muss
dieser Umstand sein? Welche Folgen hat eine Reisewarnung? Welche Auswirkungen haben
Quarantänevorschriften oder Einreisebeschränkungen? Darf die Rückzahlung durch einen Gutschein
ersetzt werden? Neue Insolvenzschutzregeln: Was müssen Reiseveranstalter:innen beachten? Wie
ist der Deutsche Reisepreissicherungsfonds organisiert bei dem sich Reiseveranstalter:innen
mit einem Umsatz von mehr als 10 Millionen Jahresumsatz absichern müssen? Welche Sicherheiten
müssen Reiseveranstalter:innen leisten die sich über den Reisesicherungsfonds absichern? Wie
ist gewährleistet dass der Reisesicherungsfonds auch in der Aufbauphase nicht zahlungsunfähig
wird? Reisevermittlung: Stationärer Vertrieb und Online-Plattformen Wann ist das stationäre
Reisebüro Vermittler von Fremdleistungen wann wird es zum Eigenveranstalter? Ist das
Reisebüro noch Handelsvertreter? Welche Informationspflichten obliegen dem Reisevermittler:in?
Was sind verbundene Reiseleistungen? Fluggastrechte: Auswirkungen von Corona und immer wieder
neue EuGH-Entscheidungen Welche Probleme bringt die Erstattung des Flugpreises bei wegen
Corona stornierter Flüge mit sich? Kann die Erstattung des Flugpreises durch einen Gutschein
ersetzt werden? Welche Ansprüche hat der Fluggast wenn mehrere Flugfahrtunternehmen an der
Beförderung beteiligt sind? Kann bei einem Streik eine Ausgleichszahlung verlangt werden?
Autoren RAin Dr. Stefanie Bergmann LL.M. FAinHuGR RiAG Dr. Daniel Blankenburg Florian
Feldbaum RAin Dr. Katharina Roth RAin Dr. Uta Stenzel FAinUrhuMedienR RIOLG a.D. Prof. em.
Dr. Klaus Tonner.
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