Der Begriff Netz ist Anknüpfungspunkt für die Regulierung der Elektrizitätswirtschaft.
Gleichwohl existiert bis heute keine subsumierbare Definition des Netzes. Ein solchermaßen
faktisch-rezeptiver Netzbegriff funktioniert in eindeutigen Fällen bietet jedoch bei der
Verortung neuer technischer Entwicklungen wie der Stromspeicherung wenig Halt. Diese Arbeit
definiert im Kontext der elektrizitätswirtschaftlichen Regulierung einen abstrakten Netzbegriff
ausgehend von den Vorgaben des Europarechts und ökonomischen Zusammenhängen. Auf Grundlage des
Netzbegriffs beurteilt sie die netzintegrierte Speichernutzung. Dabei erfolgt auch ein Blick
auf die Diskussion in den USA.