Die Arbeit befasst sich mit der Frage unter welchen deutschen und unter welchen europäischen
Vorgaben die gesetzliche Rentenversicherung in eine Erwerbstätigenversicherung umgestaltet
werden dürfte. Geklärt wird zunächst was der Begriff Erwerbstätigenversicherung und
Sozialversicherung bedeutet. Im Folgenden wird geklärt ob die unterschiedlichen Erwerbsformen
wie Selbständigkeit oder rentenversicherungsfreie oder von der Rentenversicherungspflicht
befreite Erwerbsformen in eine Erwerbstätigenversicherung einbezogen werden dürften. Zugleich
wird hinterfragt ob und unter welchen Voraussetzungen Versicherungspflichten die nicht an
Erwerbsarbeit gekoppelt sind verändert werden dürfen.