Die Regulierung der internen Corporate Governance von Banken ist durch ein Zusammenspiel von
Bankaufsichtsrecht und Gesellschaftsrecht gekennzeichnet. Die Arbeit untersucht dieses
Bankgesellschaftsrecht aus rechtsdogmatischer und rechtsökonomischer Perspektive. Zunächst wird
der Frage nachgegangen welche ökonomischen Spezifika die Corporate Governance von
Kreditinstituten aufweist. Danach werden die rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert und die
Leitmaxime für das Organhandeln im Bankensektor bestimmt. Abschließend wird das
Bankgesellschaftsrecht vor dem Hintergrund des aufsichtsrechtlichen Regelungsziels -
Risikoprävention im öffentlichen Interesse - einer Funktionsanalyse unterzogen und
entsprechende Reformvorschläge unterbreitet.Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis der
Heinz-Ansmann-Stiftung ausgezeichnet.