Obgleich der Vormärz und die Nationalversammlung die Inspiration fürdie Grundrechte in der
französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechtevom 26. August 1789 finden und das
Reichsgesetz betreffenddie Grundrechte des deutschen Volkes nicht von einem König
oktroyiertwurde ähnelt es in einer wesentlichen Hinsicht mehr der Magna Charta vom15. Juli
1215 als der französischen Erklärung der Menschen- und Bürgerrechteoder der Verfassung der
Vereinigten Staaten vom 17. September 1787.Statt einer genuinen Präambel beginnt das
Reichsgesetz mit einem Hinweisauf die gegenüber den Einzelstaaten vereinheitlichende und
einschränkendeRolle der Grundrechte: Dem deutschen Volke sollen die nachstehendenGrundrechte
gewährleistet sein. Sie sollen den Verfassungen der deutschenEinzelstaaten zur Norm dienen und
keine Verfassung oder Gesetzgebungeines deutschen Einzelstaates soll dieselben je aufheben oder
beschränkenkönnen. In ihrer jeweiligen Präambel betonte dagegen die Verfassung derVereinigten
Staaten das kontraktualistische Element und die französischeErklärung das naturrechtliche
Element und beide erwähnen in einer emanzipatorischenPerspektive die Übel für welche die
Grund- bzw. die Menschen-bzw. die Bürgerrechte das Gegenmittel darstellen und das Glück
dasdaraus entstehen soll. Die Begründung der Grundrechte kann man dahernicht im Reichsgesetz
sondern nur in den Debatten des Vormärz finden die neben anderen Aspekten der
Menschenrechtsthematik die AutorInnendieses Sammelbandes darstellen