Die nationalsozialistische Idee vom reinen Volkskörper kannte viele Ausschlusskriterien. In
erster Linie waren sie rassistisch begründet und die Volksgemeinschaft daher exklusiv arisch
konzipiert in zweiter Linie galt es die schädlichen Elemente innerhalb der eigenen Reihen zu
entfernen. Darunter fielen auch Frauen die aufgrund ihrer vermeintlich fehlenden Arbeitsmoral
(arbeitsscheu) oder eines amoralischen Lebenswandels in den Fokus der Behörden gerieten. Dieses
Verhalten wurde als gemeinschaftsfremd eingestuft und seine erbliche Veranlagung zu belegen
versucht. Einweisungen in Arbeitsanstalten Gefängnis- und KZ-Haft wie auch
Zwangssterilisationen waren die Folgen. Beispiele aus den Gauen Wien und Niederdonau belegen
zahlreiche dieser Frauenschicksale und das mit der Verfolgung verbundene behördliche Prozedere.
Gerichtsverfahren und die Abwicklung von Entschädigungsanträgen zeigen dass die
Stigmatisierung von Frauen als asozial auch nach 1945 anhielt und auf vielen Ebenen nachteilige
Folgen für Frauen hatte.