Der Primäranspruch bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch kann nachträglich wegfallen z.B.
durch Erfüllung Aufrechnung Anfechtung Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im
Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet lernt richtig.Die rechtshemmenden Einreden - z.B.
Verjährung Stundung Zurückbehaltungsrechte - bewirken dass der Berechtigte sein Recht nicht
(mehr) geltend machen kann.Inhalt:Rechtsvernichtende Einwendungen- Erfüllung 362 BGB-
Erfüllungssurrogate- Ausgeübte Gestaltungsrechte- Leistungsstörungen- Wechsel der Aktiv- oder
Passivlegitimation- AusübungsschrankenRechtshemmende Einreden- Dauernde Einreden- Aufschiebende
Einreden- Anspruchsbeschränkende Einreden