Die Deutschen Kartoffelgeschäftsbedingungen - besser bekannt unter dem Titel Berliner
Vereinbarungen (BV) - sind seit über 80 Jahren unabdingbare Rechtsgrundlage des innerdeutschen
Kartoffelhandels und stillschweigender Bestandteil jedes Kartoffelhandelsvorganges. Sie haben
sich in der täglichen Praxis bestens bewährt denn sie spiegeln die Bräuche im Kartoffelhandel
und empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen wieder. Die Berliner Vereinbarungen ergeben
damit die Basis für Vertragsgestaltungen in allen Stufen der Kartoffelwirtschaft.
Einzelvertragliche Regelungen bleiben darüber hinaus möglich. Mit dem aktuellen Wegfall der
Handelsklassenverordnung entstehen im Kartoffelhandel neue Freiheiten. Das betrifft zum
Beispiel die Kennzeichnung der Ware gegenüber dem Endverbraucher. Der Ausschuss der
Spitzenverbände der Kartoffelwirtschaft hat diese zum Anlass genommen um die Berliner
Vereinbarungen grundlegend zu überarbeiten und der neuen Rechtssituation anzupassen. So können
auch künftig alle Marktteilnehmer auf dieser Grundlage handeln.