Nach langjähriger Diskussion und intensiven Vorbereitungen ist das Notfallsanitätergesetz 2014
in Kraft getreten. Damit wurde die zweijährige Ausbildung zur Rettungsassistentin und zum
Rettungsassistenten die im Rettungsassistentengesetz geregelt wurde auf eine völlig neue
Rechtsgrundlage gestellt. Die nunmehr dreijährige Ausbildung zum Notfallsanitäter ersetzt die
Rettungsassistenzausbildung und wurde nach dem Vorbild der Gesetze für die Pflegeberufe
(Altenpflegegesetz und Krankenpflegegesetz) komplett neu gestaltet. In diesem Kommentar werden
die rechtlichen Bestimmungen für die Berufsausbildung und Berufszulassung ausführlich
dargestellt und auf leicht verständliche Weise erläutert. Ein unverzichtbares Nachschlagewerk
für Auszubildende Lehrende Personalverwaltungen und betriebliche Interessenvertretungen.