Mit Einführung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes im Jahr 2008 sollte die pflegerische
Versorgung der Menschen in Deutschland verbessert sowie die Strukturen der Pflegeversicherung
besser an die Notwendigkeiten der Leistungsempfänger angepasst werden. Die Errichtung von
Pflegestützpunkten wurde als eine wesentliche Neuerung aufgenommen. Dadurch sollten zentrale
Beratungsstellen für alle mit der Pflege von Menschen in Zusammenhang auftretenden Fragen
geschaffen werden wie z.B. zu Pflegebedürftigkeit wohnortnahen Versorgungsstrukturen oder
Hilfsangeboten. Da bei rein medizinischen Fragestellungen klare Helferstrukturen existieren
wird mit dem Angebot einer klar strukturierten Versorgungslandschaft für pflegerische Fragen
ein bisher bestehendes Defizit der pflegerischen Versorgung behoben. Mit der vorliegenden
Master-These wurde der Versuch das Evangelische Altenhilfezentrum Birstein theoretisch
konzeptionell zum Pflegestützpunkt weiterzuentwickeln analysiert um damit folgende
Forschungsfrage zu beantworten: Kann ein privater Pflegestützpunkt ein (qualitativ und
konzeptionell) gleichwertiges Beratungsangebot wie ein offizieller (Pilot-)Pflegestützpunkt
erbringen und damit eine Beratungsalternative besonders in strukturschwachen oder außerhalb
liegenden Gemeinden sein? Daraus leitet sich folgende These ab: Die Weiterentwicklung von
Altenpflegeeinrichtungen zu Pflegestützpunkten ist eine (qualitativ und konzeptionell) gute
Beratungsalternative zu offiziellen (Pilot-)Pflegestützpunkten wenn durch die Pflegekassen und
Kommunen als Träger der Pflegestützpunkte in der betreffenden Region keine Errichtung von
Pflegestützpunkten vorgesehen ist. Dabei werden die Anforderungen an einen Pflegestützpunkt
unter den Aspekten gesetzliche Grundlagen Pflegeberatung und Case Management fachlich
fundiert und pflegewissenschaftlich untersucht und in einen nachvollziehbaren Kontext gebracht.
Die Unterschiede Zusammenhänge und Verbindungen zwischen den 7a SGBXI Pflegeberatung und 92c
Pflegestützpunkte werden anschaulich erläutert. Der erstmals in der Pflegeversicherung genannte
Anspruch des Case Managements wird charakterisiert. Der Schwerpunkt der Arbeit liegt naturgemäß
auf der Konzeptentwicklung und -darstellung. Die Voraussetzungen (strukturell organisatorisch
und personell) für einen Pflegestützpunkt werden ebenso beleuchtet wie der unterschiedliche
Beratungsbedarf hinsichtlich des Beratungsumfangs und der Zielgruppen. Es werden
länderspezifische Unterschiede in der Ausgestaltung der Pflegestützpunkte aufgeführt sowie
abschließend die Stärken und Schwächen des Konzepts diskutiert.