Der neugeordnete Ausbildungsberuf Fluggerätmechaniker -in vom 26. Juni 2013 trat am 1. August
2013 in Kraft. Die Ausbildungsdauer beträgt weiterhin dreieinhalb Jahre.Der Beruf gliedert sich
in drei Fachrichtungen- Instandhaltungstechnik- Fertigungstechnik- TriebwerkstechnikDie
Unternehmen haben die Möglichkeit zwischen diesen drei Fachrichtungen zu wählen. Die
Entscheidung für die geeignete Fachrichtung trifft jedes Unternehmen nach seinen speziellen
Bedürfnissen.Unabhängig von der gewählten Fachrichtung ist die Abschlussprüfung Teil 1 für alle
drei Fachrichtungen identisch. Den Vorgaben der Verordnung dieses Berufs entsprechend haben
sich die Prüfungsanforderungen im Vergleich zur Zwischenprüfung der Alt-Verordnung wesentlich
geändert.Der Leitfaden der PAL für die Abschlussprüfung Teil 1 enthält allgemeine Informationen
zu den Inhalten der Verordnung vom 26. Juni 2013 vom zuständigen PAL-Fachausschuss erarbeitete
Gliederungen und Übersichten sowie einen vollständigen schriftlichen und praktischen
Musteraufgabensatz mit allen zum Nachbau erforderlichen Angaben.Die regulären
Prüfungsunterlagen zur Abschlussprüfung Teil 1 werden von der PAL erstmalig für die Prüfung im
Frühjahr 2015 angeboten.