Im Prinzip ist die rechtliche Situation in Deutschland erkrankte Menschen behandeln zu dürfen
eindeutig geregelt: Vor allem Arzt und Heilpraktiker besitzen die Erlaubnis und das Privileg
Leiden und Beschwerden zu diagnostizieren sowie diese zu lindern bzw. zu heilen. Dies bezieht
sich sowohl auf somatische Aspekte eines Patienten wie auch auf psychologische
Problematiken.Der Beruf des Heilpraktikers - d. h. die Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung -
nimmt dabei im Kanon der gesundheits- und sozialpflegerischen Tätigkeiten allerdings eine
absolute Sonderstellung ein. In der Bundesrepublik Deutschland ist ein gesetzlich geregeltes
Berufsbild ohne staatliche Ausbildungsverordnung so gut wie nicht denkbar. Gerade hier ist der
Beruf des Heilpraktikers die berühmte Ausnahme. Für ihn existiert kein festgelegter
Bildungsgang auch stellt die für seine Legitimation wichtige Überprüfung beim Amtsarzt im
Prinzip keine Fachprüfung von primären Berufsinhalten wie z. B. naturheilkundlichenDiagnose-
oder Therapieverfahren im eigentlichen Sinne dar sondern sie dient alleine der Feststellung ob
ggf. ein Heilpraktikeranwärter eine Gefahr für die menschliche Gesundheit darstellen könnte.Es
gibt wohl nicht sehr viele Tätigkeiten die einem solchen Spannungsfeld zwischen geduldeter
empirischer Feldarbeit und anerkanntem wissenschaftlichen Bollwerk ausgesetzt sind wie gerade
dieser nichtapprobierte medizinische Berufsstand.Das vorliegende Werk möchte nun eine
Orientierung geben innerhalb dieses o. g. Spannungsfeldes einerseits für den in der Diagnose-
und Therapieausübung stehenden Heilpraktiker als Orientierungshilfe für den Praxisalltag wie
auch für den in der Ausbildung befindlichen Heilpraktikeranwärter. Hierzu befinden sich im
Anhang z. T. kommentierte MC-Fragen und Antworten aus ehemaligen Amtsarztüberprüfungen mit dem
Schwerpunkt Rechts- & Berufskunde.