Meinungsverschiedenheiten auf der Baustelle über Rechte und Pflichten sind Alltag - erst recht
wenn grundlegende Änderungen wie durch das neue Bauvertragsrecht noch nicht allen Beteiligten
geläufig sind wie z. B.: Auftraggeber dürfen zukünftig zumutbare oder notwendige Änderungen
eines Bauprojekts anordnen. Der Auftragnehmer muss dafür ein entsprechendes Nachtragsangebot
vorlegen. Beide Vertragsparteien können aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist jedoch
explizit schriftlich zu äußern denn mündliche Aussagen haben keine rechtliche Wirkung. Kommt
keine Abnahme zustande kann der Auftragnehmer den Zustand eines Werks einseitig dokumentieren
und darauf basierend abrechnen. Die Beweislast für Mängel liegt dann beim Auftraggeber. Ein
schneller Blick in die aktuellen Gesetze und Verordnungen würde dann oft schon ausreichen um
solche Meinungsverschiedenheiten aus der Welt zu schaffen.Mit dem Baustellenhandbuch VOB und
BGB im Jackentaschenformat sind die Vorgaben des neuen BGB-Bauvertragsrechts und der VOB B
immer zur Hand. Das Buch bietet unter Schlagwörtern von A wie Abnahme bis Z wie Zutrittsrecht
Antworten auf die wichtigsten rechtlichen Fragen rund um die Ausführung von Bauprojekten.
Zahlreiche Praxistipps und Handlungsanweisungen helfen die Regelungen des Baurechts richtig
anzuwenden.