In dieser Arbeit wird im Rahmen eines Strukturvergleichs mit anderen gewinnbezogenen Ansprüchen
eine Analyse der Besonderheiten des 10 UWG vorgenommen. Anschließend wird untersucht inwieweit
sich dessen spezifische Anwendungsprobleme de lege ferenda beheben ließen oder wo umgekehrt ein
Gewinnabschöpfungsanspruch im UWG von vorneherein nur ganz begrenzte Präventionswirkung
entfalten kann so dass insoweit über alternative Präventionsinstrumentarien nachgedacht werden
sollte.