Das vorliegende von Dres. Felix Hütte und Marlena Hütte begründete und von mir seit der 9.
Auflage fortgeführte Werk behandelt das allgemeine Schuldrecht also das im zweiten Buch des
BGB kodifizierte Rechtsgebiet das die allgemeinen Regelungen umfasst welche das Verhältnis
zwischen zwei oder mehreren durch eine rechtliche Sonderbeziehung verbundenen Personen
betreffen. Mit der vorliegenden 12. Auflage 2018 wurde das Buch wieder auf den aktuellen Stand
von Gesetzgebung Rechtsprechung und Literatur gebracht. Insbesondere das
Leistungsstörungsrecht und das Verbraucherschutzrecht sind ständigen Veränderungsprozessen
ausgesetzt die es zu berücksichtigen galt. Während bereits in der 11. Auflage das Gesetz zur
Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften
v. 11.3.2016 das auch zu Änderungen der Verbraucherschutzvorschriften der 312 ff. BGB geführt
hat berücksichtigt wurde galt es für die 12. Auflage u.a. das weitgehend am 1.1.2018 in Kraft
getretene Gesetz zur Reform u.a. des Bauvertragsrechts und der kaufrechtlichen Mängelhaftung v.
28.4.2017 einzupflegen das ebenfalls nicht unerhebliche Änderungen der verbraucherschützenden
Widerrufsrechte nach sich zog. Die Darstellungsweise wurde im Übrigen beibehalten. Nach einer
allgemeinen Einführung und der Klärung grundlegender Begrifflichkeiten wird der Inhalt von
Schuldverhältnissen behandelt. Die im Rahmen der Prüfung eines vertraglichen Primäranspruchs
relevanten Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts - namentlich die rechtshindernden
rechtsvernichtenden und rechtshemmenden Einreden - sind Gegenstand der weiteren Ausführungen.
Der Rücktritt wird aus Gründen des Sachzusammenhangs im Leistungsstörungsrecht dieses Buches
erläutert und die Verbraucherschutzvorschriften werden in einem separaten Abschnitt behandelt.
Das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist hingegen in meinem Buch zum Allgemeinen Teil
des BGB dargestellt. Hinsichtlich des Leistungsstörungsrechts ordnet das Buch die Problemkreise
in einer rechtsfolgenorientierten Darstellung unter Berücksichtigung der aktuellen
Entwicklungen und mit einer Vielzahl verdeutlichender Beispiele. Im Anschluss an das
Leistungsstörungsrecht wird auf das Schadensrecht ( 249 ff. BGB) eingegangen. Auch hier soll in
erster Linie ein Systemverständnis vermittelt werden welches für die Lösung von
Einzelproblemen nutzbar gemacht werden kann. Die zahlreichen Beispielsfälle dienen dabei der
Verdeutlichung des nur knapp kodifizierten und daher kasuistisch geprägten Gebiets. Schließlich
werden die Besonderheiten beschrieben die sich bei der Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis
ergeben.