Das Öffentliche Baurecht gehört zum Pflichtfachbereich aller Studien- und Prüfungsordnungen des
rechtswissenschaftlichen Studiums. Eine Beschäftigung mit dieser Materie ist daher
unerlässlich. Anliegen dieses nunmehr in der 17. Auflage vorgelegten Buches ist es die
Grundstrukturen des Öffentlichen Baurechts in einer verständlichen Sprache zu vermitteln ohne
die Komplexität der Materie zu verschleiern oder prüfungsrelevante Detailfragen auszuklammern.
Einen Schwerpunkt der Darstellung bildet zunächst die Prüfung der Rechtmäßigkeit eines
Bebauungsplans ( 1 ff. BauGB) einschließlich der prozessualen Seite der
verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle gem. 47 VwGO. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die
Frage nach der Zulässigkeit eines konkreten Bauvorhabens ( 29 ff. BauGB). Denn häufig geht es
in Klausuren um die Frage ob ein Vorhaben mit öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar
ist bzw. wie das Vorhaben durch den Erlass öffentlich-rechtlicher Verfügungen oder Maßnahmen
ermöglicht oder verhindert werden kann. In diesem Zusammenhang sind neben den Grundbegriffen
der bauordnungsrechtlichen und bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben fundierte
Kenntnisse der Genehmigungspflicht und des Genehmigungsverfahrens unentbehrlich welche
ebenfalls um-fassend vermittelt werden. Dagegen wird man im Rahmen der Prüfungsvorbereitung
Bezüge zum Besonderen Städtebaurecht ( 136-191 BauGB) eher vernachlässigen können weil es sich
kaum als prüfungsfähig erweist. Auch ist es eher unwahrscheinlich dass in einer Klausur Fälle
über Umlegung und Grenzregelung städtebauliche Vorkaufsrechte oder die Erschließungsbeiträge
geprüft werden. Diese Materien werden daher ausgespart. Hingegen sind in Klausuren häufig
Fragen nach der Rechtmäßigkeit bauaufsichtlicher Maßnahmen (Nutzungsuntersagung
Baueinstellungsverfügung oder Baubeseitigungsanordnung) anzutreffen. Diese Materien sind daher
auch in der vorliegenden Darstellung umfassend behandelt. Nicht selten sind in Prüfungsarbeiten
schließlich Fragen in Bezug auf das öffentliche Baunachbarrecht anzutreffen weil sich hierbei
hervorragend Fragen des subjektiven Rechts bzw. der Schutznormtheorie integrieren lassen.
Fragen des Baunachbarrechts sind daher ebenfalls umfassend behandelt.Der Konkretisierung und
Veranschaulichung dienen zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen. Zudem werden durch
Zusammenfassungen Prüfungsschemata hervorgehobene Lerndefinitionen und Klausurhinweise das
Lernen und die Examensvorbereitung deutlich erleichtert.