Das vorliegende Buch in seiner 14. Auflage befasst sich mit den gesetzlichen
Schuldverhältnissen. Dazu zählen  - die Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677 ff. BGB)  - das
Recht der ungerechtfertigten Bereicherung (§§ 812 ff. BGB)  - das Recht der unerlaubten
Handlungen (insb. §§ 823 ff. BGB) - und - trotz seines systematischen Standpunkts im
Sachenrecht (vgl. §§ 987-1003 BGB) - das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis.   Die Darstellung der
Materie ist so gewählt  dass - wie man es auch in der Fallbearbeitung zu tun hat - zunächst die
Anwendbarkeit des jeweiligen Rechtsinstituts und dessen Verhältnis zu anderen Rechtsinstituten
geklärt wird  bevor die Voraussetzungen und schließlich die Rechtsfolgen untersucht werden. 
Besonderes Augenmerk gilt neben dem Recht der unerlaubten Handlungen dem Bereicherungsrecht und
dort den Dreipersonenverhältnissen. Denn gerade in der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung
im Dreipersonenverhältnis liegt häufig der Schwerpunkt der Fallbearbeitung.  Im Übrigen ist die
Konzeption des Buches gegenüber den Vorauflagen unverändert geblieben. Da sich das Recht nicht
beliebig vereinfachen lässt  hat sich der Verfasser zum Ziel gesetzt  den Stoff so
aufzubereiten  dass die Darstellung den Anforderungen  die an einen Leistungsnachweis gestellt
werden  gerecht wird. Gleichzeitig soll sie - trotz der Komplexität der Materie - den
Bedürfnissen des studentischen Lesers gerecht werden und zu einem umfassenden Verständnis der
genannten gesetzlichen Schuldverhältnisse führen. Zur Konkretisierung und Veranschaulichung
werden zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen formuliert. Dabei sind die
Lösungsvorschläge auf Vollständigkeit ausgerichtet. Denn bei einer examensnahen Betrachtung
macht es wenig Sinn  beispielsweise bei einem bereicherungsrechtlichen Fall dem Leser aus
Vereinfachungsgründen zu verschweigen  dass es unter Umständen auch einen Vindikationsanspruch
oder Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung geben kann. Auch sind stets Ansprüche
aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis zu beachten  die den bereicherungsrechtlichen Anspruch
möglicherweise sogar ausschließen! Nur wer einen nach dem Sachverhalt in Betracht kommenden
Anspruch unter allen denkbaren Gesichtspunkten prüft  erstellt ein vollständiges und
überzeugendes Rechtsgutachten.  Zusammenfassungen  Prüfungsschemata  hervorgehobene
Lerndefinitionen und Klausurhinweise runden die Darstellung ab und erleichtern die
Prüfungsvorbereitung erheblich.