Das vorliegende Buch in seiner 14. Auflage befasst sich mit den gesetzlichen
Schuldverhältnissen. Dazu zählen- die Geschäftsführung ohne Auftrag ( 677 ff. BGB) - das Recht
der ungerechtfertigten Bereicherung ( 812 ff. BGB) - das Recht der unerlaubten Handlungen
(insb. 823 ff. BGB)- und - trotz seines systematischen Standpunkts im Sachenrecht (vgl.
987-1003 BGB) - das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis. Die Darstellung der Materie ist so gewählt
dass - wie man es auch in der Fallbearbeitung zu tun hat - zunächst die Anwendbarkeit des
jeweiligen Rechtsinstituts und dessen Verhältnis zu anderen Rechtsinstituten geklärt wird
bevor die Voraussetzungen und schließlich die Rechtsfolgen untersucht werden.Besonderes
Augenmerk gilt neben dem Recht der unerlaubten Handlungen dem Bereicherungsrecht und dort den
Dreipersonenverhältnissen. Denn gerade in der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung im
Dreipersonenverhältnis liegt häufig der Schwerpunkt der Fallbearbeitung.Im Übrigen ist die
Konzeption des Buches gegenüber den Vorauflagen unverändert geblieben. Da sich das Recht nicht
beliebig vereinfachen lässt hat sich der Verfasser zum Ziel gesetzt den Stoff so
aufzubereiten dass die Darstellung den Anforderungen die an einen Leistungsnachweis gestellt
werden gerecht wird. Gleichzeitig soll sie - trotz der Komplexität der Materie - den
Bedürfnissen des studentischen Lesers gerecht werden und zu einem umfassenden Verständnis der
genannten gesetzlichen Schuldverhältnisse führen. Zur Konkretisierung und Veranschaulichung
werden zahlreiche Beispielsfälle mit Lösungsvorschlägen formuliert. Dabei sind die
Lösungsvorschläge auf Vollständigkeit ausgerichtet. Denn bei einer examensnahen Betrachtung
macht es wenig Sinn beispielsweise bei einem bereicherungsrechtlichen Fall dem Leser aus
Vereinfachungsgründen zu verschweigen dass es unter Umständen auch einen Vindikationsanspruch
oder Schadensersatzanspruch wegen unerlaubter Handlung geben kann. Auch sind stets Ansprüche
aus dem Eigentümer-Besitzer-Verhältnis zu beachten die den bereicherungsrechtlichen Anspruch
möglicherweise sogar ausschließen! Nur wer einen nach dem Sachverhalt in Betracht kommenden
Anspruch unter allen denkbaren Gesichtspunkten prüft erstellt ein vollständiges und
überzeugendes Rechtsgutachten.Zusammenfassungen Prüfungsschemata hervorgehobene
Lerndefinitionen und Klausurhinweise runden die Darstellung ab und erleichtern die
Prüfungsvorbereitung erheblich.